Mit der Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.
Ablegen der theoretischen Prüfung:
frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Ablegen der praktischen Prüfung:
frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Anforderungen an die Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- max. 3 Punkte in Flensburg
- mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (ohne Unterbrechung)
- Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein
Gerne beraten wir Euch zu allen weiteren wichtigen Details persönlich oder per email.