Klasse B beinhaltet AM, L

        

Mindestalter :18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren",

- Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit zul. Gesamtgewicht bis 3500kg

- bis 8 Personen 

- mit Anhänger bis 750 kg

- mit Anhänger über 750kg (Kombination max. 3500kg)


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Klasse B96 nur mit Kl. B 

Mindestalter: siehe Klasse B

- Fahrzeugkombination aus einem KFZ der Klasse B 

  und Anhänger über 750kg (Kombination max. 4250kg)


 

Erwerb durch Fahrerschulung

 

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Klasse BE nur mit Kl. B 

Mindestalter: siehe Klasse B

- Fahrzeugkombination aus einem KFZ der Klasse B

  und (Sattel-) Anhänger bis 3500kg


 

Erwerb durch praktische Prüfung

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Klasse AM  

Mindestalter: 16 Jahre


 

- Zweirädrige Kleinkrafträder  -bis 45 km/h - bis 50cm³ - bis 4 kW

- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 

  - bis 45 km/h - bis 50cm³  - bis 4kW

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Klasse A1 beinhaltet AM

Mindestalter:  16 Jahre 

 

- Krafträder  - bis 125cm³  - bis 11kW

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge  - über 45 km/h  - über 50cm³  - bis 15kW

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Klasse A2 beinhaltet  AM / A1

Mindestalter: 18 Jahre

 

- Krafträder  - bis 35kW

 

(Bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung nötig)

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Klasse A beinhaltet  AM / A1 / A2

Mindestalter: 24 Jahre / Krafträder bei Direktzugang

                    21 Jahre / dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW

                    20 Jahre / Krafträder bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2

- Krafträder  - über 45 km/h  - über 50cm³

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge  - über 45 km/h  - über 50 cm³  - über 15 kW


 

(Bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung nötig)

 

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B196 (FeV § 6b)

 

B 196 ist eine Erweiterung der Klasse B mit der Krafträder der Klasse A1 in Deutschland gefahren werden dürfen.


Mindestalter: 25 Jahre

mind. 5 Jahre im Besitz des  Führerscheines der Klasse B

Theorieausbildung:

4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

Praxisausbildung:
10 Fahrstunden a 45 min (= 5 Unterrichtseinheiten a 90 min)

es ist keine Prüfung erforderlich

Für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 ist eine Teilnahmebescheinigung über eine Fahrerausbildung vorzulegen.

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Mofa

 

Mindestalter: 15 Jahre
Mofa 50 ccm und 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
nur theoretische Prüfung

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Klasse L

Mindestalter 16 Jahre 

 

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für Land-und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h auch mit Anhänger wenn sie mit nicht mehr als 25 km/ geführt werden

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/ auch mit Anhänger